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EEG steht für das Erneuererbare-Energien-Gesetz und regelt die Abnahme und die Vergütung von, ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen Ziel des Erneuerbares-Energien-Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf min. 12,5% zu steigern. Unter Erneuerbaren Energie sind vor allem Wasserkraft, Geothermie, Energie aus Biomasse, Windenergie und Solar Strahlungsenergie aufgezeichnet. Die Vergütungen, für die Einspeisung, werden von den Energieversorgern gezahlt. Diese sind vom EEG festgelegt. Leider werden diese Mehrkosten oft als Grund für allgemeine Strompreiserhöhungen angegeben. Das Mindestpreissystem gilt dennoch als weltweit am besten funktionierendes System zur Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien. Im EEG wurden 2010 aber auch die Vörderungsentgelte für Solarstrom gesenkt, was aber durch die gesunkenen Produktionskosten für Solaranlagen nicht so stark ins Gewicht fällt. Das EEG trägt aber auch zur Schaffung neuer und Erhaltung der Arbeitsplätze in der Wirtschaft bei.
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