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Eeg steht für das Erneuererbare-Energien-Gesetz und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom duch versorgunsunternernehmen, die Netze für die allg. Stromversorgung betreiben. Die Eeg trat erstmals am 1. August 2004 mit der Ankündigung der Budesgesetzblattes in Kraft. Ziel des Erneuerbares-Energien-Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf min. 12,5% zu steigern und bis 2020 mindestens bis 20% zu erhöhen. Unter Erneuerbaren Energie sind vor allem Wasserkraft, Geothermie, Energie aus Biomasse, Windenergie und Solar Strahlungsenergie aufgezeichnet.
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